AGB

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Küche (AGB chr. rubin – küchen ag) regeln die Beziehung zwischen chr. rubin – küchen ag und Ihren Kunden (Besteller). Die vorliegenden AGB chr. rubin – küchen ag bilden integrierenden Bestandteil des zwischen den Kunden und chr. rubin – küchen ag abgeschlossenen Vertrages bzw. gelten mit Auftragserteilung des Kunden als anerkannt.
Regelungen, die diese AGB chr. rubin – küchen ag abändern oder aufheben, müssen in schriftlicher Form festgehalten werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB chr. rubin – küchen ag abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn den AGB chr. rubin – küchen ag im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Leistungen von chr. rubin – küchen ag

Inhalt und Umfang der Leistungen von chr. rubin – küchen ag ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot (insb. Leistungsbeschrieb inkl. Pläne). Änderungen und Ergänzungen, insbesondere ergänzende Zusicherungen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3. Angebot und Angebotsunterlagen

Eine Offerte von chr. rubin – küchen ag ist während 90 Tagen verbindlich, gerechnet vom Tage des Angebotes. Die Angebote, Zeichnungen, Beschriebe und Muster sowie übrige Teile des Angebotes von chr. rubin – küchen ag bleiben ihr Eigentum. Der Kunde ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen zurückzugeben. Pläne, Offerten, Muster oder sonstige Vorschläge von chr. rubin – küchen ag dürfen ohne Einwilligung nicht kopiert, vervielfältigt oder weiterverwendet werden. Besondere Detailprojektierungen im Beschrieb sind aufgrund einer Vereinbarung nach Aufwand oder Honorarprozenten zu entschädigen. Diese Entschädigung entfällt bei Auftragsvergabe an chr. rubin – küchen ag nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Preise

4.1. Kataloge und Listen

Die in den Katalogen und Listen enthaltenen Bruttopreise sind frei bleibend, bzw. allfälligen Preisanpassungen unterworfen. Es gelten die Preise in der jeweiligen Offerte.

4.2. Offerten und Auftragsbestätigungen

An Offertpreise ist chr. rubin – küchen ag längstens während 90 Tagen gebunden. Preise in Auftragsbestätigungen sind fest, soweit der Warenbezug innert sechs Monaten seit Auftragsbestätigung

4.3. Regiearbeiten und Spesen

Regiearbeiten und Spesen werden aufgrund von Tagesrapporten (oder Nachtragsbestätigungen) in Rechnung gestellt.

4.4. Mehrwertsteuer

Ist die Mehrwertsteuer in den Offerten oder Auftragsbestätigungen nicht separat ausgewiesen, so verstehen sich die Preise exkl. Mehrwertsteuer.

4.5. Änderung bestätigter Aufträge

Wünscht der Käufer den Inhalt eines bestätigten Auftrages zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.

5. Verpackung

Fremdes Packmaterial, z.B. bei der Lieferung direkt ab Fabrik, wird zu den Werkskonditionen berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Lieferung und Bauabnahme

Die Lieferung erfolgt per LKW ans Domizil oder auf die Baustelle. Bei anderen Lieferanten auf Veranlassung des Käufers gehen die Kosten und das Transportrisiko vollständig zulasten des Käufers. chr. rubin – küchen ag bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden soweit gesetzlich zulässig abgelehnt. Die Vollständigkeit der Lieferung muss vom Kunden sofort geprüft werden. Die Reklamationsfrist für
unvollständige Lieferung und Transportschäden richtet sich gemäss nachstehender Ziff. 8.1.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Das Risiko geht mit Ablieferung der Ware resp. Montage auf den Kunden über.

8. Gewährleistung / Garantie

8.1. Kontroll- und Rügepflicht des Kunden, Rügefrist

Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach Lieferung zu prüfen. Unvollständige Lieferung, Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen vom Kunden innerhalb von fünf Tagen seit Lieferung an chr. rubin – küchen ag gemeldet werden und sind vom Kunden nachzuweisen. Mängel, die bei sofortiger
Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungspflicht an chr. rubin – küchen ag gemeldet werden. Bei Verletzung der Anzeige-/ und Rügepflichten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird jede Haftung abgelehnt. Für auf Wunsch des Kunden gelieferte Drittprodukte gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.

8.2. Ausschluss

Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen, sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Alle in Katalogen, Listen, Massskizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr und sind für den Lieferanten nicht verbindlich.

8.3. Wirkung

Bei fristgerecht gerügten Mängeln steht chr. rubin – küchen ag insbesondere das Recht zur Nachbesserung zu. Darüber hinaus kann Austausch bzw. ein Preisnachlass oder höchstens die Rückerstattung des Kaufpreises der bemängelten Ware gegen Rückführung derselben (Wandelung) in Frage kommen. Auswechslungskosten im Zusammenhang mit der Mängelbehebung sind von chr. rubin – küchen ag nicht geschuldet.Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziff. 9 nachstehend.

8.4. Installation/Montage

chr. rubin – küchen ag lehnt jede Haftung aus mangelhaften Sanitär- und Elektroinstallationen ab. Sanitär- und Elektroinstallationen sind durch ausgewiesene Fachleute durchzuführen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Leitsätze des Schweizerischen Vereins des Gas und Wasserfaches SVGW, der Abwasservorschriften nach SN 59200, der Schallschutznormen nach SIA 181, der SN/CEN-Vorgaben und der örtlichen Vorschriften.

9. Haftung

chr. rubin – küchen ag verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistung. chr. rubin – küchen ag ist nicht haftbar für unverschuldete Verzögerung, bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Drittpersonen ist ausgeschlossen. Der Kunde ist für seine Endkunden selber verantwortlich und stellt chr. rubin – küchen ag von unbegründeten Ansprüchen der Endkunden frei.

10. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse von besonderer Intensität, Streik) wird die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben; der Kunde hat diesfalls keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

11. Retoursendungen

Die Rücknahme von Waren setzt das schriftliche Einverständnis von chr. rubin – küchen ag voraus. Auf den Gutschriften für diese Warenrücknahme wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber 20%. Ware, die vor mehr als zwei Monaten geliefert worden ist, kann in jedem Fall nicht mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für veraltete, beschädigte und gebrauchte Artikel sowie für  Spezialausführungen und Möbel..

12. Zahlungen

Alle Rechnungen sind ohne anders lautende Abmachung zahlbar wie folgt:
1/2       bei Auftragserteilung
1/2       Restzahlung innert 20 Tagen rein  netto nach Montage

Die Rechnungen sind netto 20 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Mit Überschreitung dieser Frist tritt ohne Mahnung der Verzug ein (Verfalltag), und die Forderung wird zum handelsüblichen Ansatz verzinslich. Rechnungen, die vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen nach Versand beanstandet werden, gelten als anerkannt und genehmigt.

13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von chr. rubin – küchen ag. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von chr. rubin – küchen ag erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er chr. rubin – küchen ag mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentliche Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde anerkennt die Eigentumsansprüche der chr. rubin – küchen ag und orientiert die Endkunden entsprechend.

14. Rücktrittsrecht

Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen chr. rubin – küchen ag zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben von chr. rubin – küchen ag werden sofort zur Zahlung fällig.

15. Änderungen der AGB chr. rubin – küchen ag

chr. rubin – küchen ag behält sich die Änderung dieser AGB chr. rubin – küchen ag jederzeit vor. Die Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder in anderer geeigneter Weise (z.B. online) bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Die Online-Publikation bzw. Mitteilung von Änderungen auf dem Zirkularweg gilt ausdrücklich als verbindliche Schriftform gemäss vorstehender Ziff. 1, Abs. 2.

16. Allgemeine rechtliche Vereinbarungen

Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt die folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen:

a) Der individuelle Vertrag zwischen chr. rubin – küchen ag und ihrem Kunden
b) Die vorliegenden AGB chr. rubin – küchen ag
c) SIA Normen (soweit anwendbar)
d) Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes sind nicht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern. Es steht chr. rubin – küchen ag  frei, den Käufer an seinem Wohn- bzw. Firmensitz oder vor jedem anderen gemäss Gesetz zuständigen Gericht zu belangen

Januar 2014    chr. rubin – küchen ag